Ja, der Sallergo-Speicheltest kann in der Regel selbstständig zu Hause durchgeführt werden.Das Testkit enthält eine verständliche Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung führt. Sollte die Durchführung trotz Anleitung nicht gelingen, können Sie sich an geschulte Ansprechpartner wenden – z. B. in Zahnarztpraxen oder Dentallaboren.Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei Fragen.
Beschwerden, die nach Einbringen eines Fremdmaterials zeitverzögert (Tage, Wochen oder Monate) auftreten, sollten differenzialdiagnostisch auch im Hinblick auf eine mögliche Materialunverträglichkeit bewertet werden. Ein Verdacht kann insbesondere bestehen bei: • Persistierenden oder wiederkehrenden Schleimhautbeschwerden• Veränderungen des Speichelflusses oder Geschmacksempfindens• Therapieresistenten Entzündungen im Mund- und Kieferbereich• Neurologischen Symptomen oder Schmerzen im Kopf- und Gesichtsbereich Auch systemische
Der Sallergo-Speicheltest kann zur Vorbeugung und zum Schutz Ihrer Gesundheit eingesetzt werden. Er ist besonders sinnvoll, wenn der Verdacht auf eine Unverträglichkeit gegenüber bereits eingesetzten Materialien besteht oder wenn im Vorfeld geprüft werden soll, welches Material am besten verträglich ist.
Der Sallergo-Speicheltest wird in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen und ist eine Privatleistung. Ob und in welchem Umfang private Krankenversicherungen die Kosten erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.Im Zweifel empfehlen wir, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.
Ja, die Speichelabnahme im Rahmen des Sallergo-Speicheltests stellt eine Privatleistung dar und kann entsprechend abgerechnet werden. Für Zahnärzte und Ärzte erfolgt die Abrechnung in der Regel über die GOÄ, für Heilpraktiker über die GebüH. Typische Abrechnungsziffern sind: Zahnärzte/Ärzte: Ä3, Ä6, 4015a, GOÄ 298 (je Material) Heilpraktiker: GebüH 1, 5, 12.13 (je Material) Die konkrete Abrechnung
Bitten Sie Ihren Arzt, Zahnarzt oder ein Dentallabor, die benötigten Materialproben im Endverarbeitungszustand anzufertigen. Die Proben sollten etwa die Größe eines halben Centstücks haben. Für die Herstellung kann je Material eine Gebühr anfallen (ca. 12 €), zusätzlich kann eine Kaution für wertvolle Materialien (z. B. Gold) berechnet werden, die bei Rückgabe erstattet wird. Wichtig: Auch

