Kann ich die Speichelabnahme als Zahnarzt, Arzt, Therapeut abrechnen und wenn ja durch welche Gebührenziffer? Die Speichelabnahme ist eine Privatleistung und kann durch GÖÄ (ZÄ/Ärzte) und GebüH (HP) –Ziffern abgerechnet werden. 2024-02-21T11:25:23+01:00März 18th, 2023|0 Kommentare