Der Speicheltest ist eine Privatleistung und kann über GÖZ und analog Gebühren bzw. GebüH beim Behandler für seine Tätigkeit abgerechnet werden. Wenn der Patient selbst die Speichelproben herstellt, fallen nur die Laborkosten an, die er als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer absetzen kann. Die Laborkosten werden persönlich und privat vom Patienten beglichen.