Ja, die Speichelabnahme im Rahmen des Sallergo-Speicheltests stellt eine Privatleistung dar und kann entsprechend abgerechnet werden.

Für Zahnärzte und Ärzte erfolgt die Abrechnung in der Regel über die GOÄ, für Heilpraktiker über die GebüH.

Typische Abrechnungsziffern sind:

  • Zahnärzte/Ärzte: Ä3, Ä6, 4015a, GOÄ 298 (je Material)
  • Heilpraktiker: GebüH 1, 5, 12.13 (je Material)

Die konkrete Abrechnung kann je nach Praxisstruktur und Aufwand variieren.